Liebe Mitglieder,

wir wünschen Euch ein gesundes und aktives Jahr 2022.

Seit dem 28.12.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung und diese besagt, dass in Sport- und Turnhallen ab sofort 2G+ gilt. Nur Geimpfte und Genesene bis 6 Monate nach der Genesung haben Zutritt. Zusätzlich benötigt jede Person die die Hallen betreten will einen maximal 24 Std. alten negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen maximal 48 Std. alten negativen PCR Test.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Schüler, die in den Schulen getestet werden. In den Ferien müssen auch Schüler entsprechende negative Tests vorzeigen.

Ausdrücklich jeder Volljährige, der die Halle betritt (auch Begleiter, Eltern, Trainer etc.) müssen einen entsprechenden aktuellen negativen Test vorzeigen und vollständig Geimpft oder Genesen sein.

Wir hoffen, dass es nicht zu weiteren Maßnahmen wie Hallenschließungen kommt und wünschen uns allen einen tollen Start in das neue Jahr 2022.

Liebe Grüße,

Der Vorstand